Grundsätzlich kommt eine MPU in folgenden Fällen auf Sie zu:
Alkohol:
Sie führte ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr
Sie fuhren wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1Promille)
Sie fuhren Fahrrad oder E- Scoute mit mehr als 1,6 Promille
Drogen:
Sie fuhren ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr
Bei einer Personenkontrolle wurden bei ihnen harte Drogen sichergestellt
Alkohol- oder Drogenabhängigkeit wurde festgestellt
Konsum von Betäubungsmitteln und /oder missbräuchliche Einnahmen von psychoaktiv wirkenden Substanzen oder Stoffen wurde festgestellt
Straftaten:
Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Punkte)
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Eine Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen
Eine Straftat die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen
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