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Wann muss ich zur MPU gehen?/ In welchen Fällen muss ich eine MPU machen?


Grundsätzlich kommt eine MPU in folgenden Fällen auf Sie zu:


  1. Alkohol:

    1. Sie führte ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr

    2. Sie fuhren wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1Promille)

    3. Sie fuhren Fahrrad oder E- Scoute mit mehr als 1,6 Promille

  2. Drogen:

    1. Sie fuhren ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr

    2. Bei einer Personenkontrolle wurden bei ihnen harte Drogen sichergestellt

    3. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit wurde festgestellt

    4. Konsum von Betäubungsmitteln und /oder missbräuchliche Einnahmen von psychoaktiv wirkenden Substanzen oder Stoffen wurde festgestellt

  3. Straftaten:

    1. Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Punkte)

    2. Fahren ohne Fahrerlaubnis

    3. Eine Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen

    4. Eine Straftat die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen

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