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MPU FAQ
Sie haben sich mehrmals nicht ordnungsgemäß im Straßenverkehr verhalten, eine MPU- Anordnung kann vom Landratsamt angeordnet werden.
Sie haben sich innerhalb oder auch außerhalb des Straßenverkehrs durch aggressives Verhalten auffällig gemacht
Sie haben Alkohol getrunken und haben am Straßenverkehr teilgenommen.
Ein Promillewert über 1,1% bzw. 1,6 % führt zur einer MPU- Anordnung.
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss oder einen Personenkontrolle die das Mitführen von Drogen aufdeckt, hat eine MPU zur Folge
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