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MPU FAQ
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Sie haben sich mehrmals nicht ordnungsgemäß im Straßenverkehr verhalten, eine MPU- Anordnung kann vom Landratsamt angeordnet werden.

Sie haben sich innerhalb oder auch außerhalb des Straßenverkehrs durch aggressives Verhalten auffällig gemacht
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Sie haben Alkohol getrunken und haben am Straßenverkehr teilgenommen.
Ein Promillewert über 1,1% bzw. 1,6 % führt zur einer MPU- Anordnung.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss oder einen Personenkontrolle die das Mitführen von Drogen aufdeckt, hat eine MPU zur Folge
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