Es muss somit keinen direkten Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung geben.
Ein Zweifel an der Fahreignung von einer Person kann entstehen, wenn jemand beispielsweise häufig durch Gewalt auffällt. Somit kann davon auch ausgegangen werden, dass die Aggression der besagten Person sich auch auf den Straßenverkehr übertragen könnte.
Hierzu einige Beispiele:
Wenn beispielsweise jemand, jemanden bedroht mit einem PKW. Es gibt einen Streit und derjenige steigt ins Auto und fährt mit dem Auto auf die besagte Person zu, um ihr Angst zu machen oder sogar sie vorsätzlich zu verletzen.
Oder beispielsweise, wenn jemand bei einem Bankraub das Diebesgut im Fahrzeug transportiert.
Ebenfalls ist eine MPU wegen Strafteten möglich wenn, ein Gewaltverbrechen in einem Fahrzeug begangen wird.
Diese besagten Situationen können alle zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung der MPU führen.
Die Psychologische Praxis & Verkehrspsychologische Beratungsstelle Huskic, hilft Ihnen, wenn Sie wegen Straftaten zur MPU müssen.
Der Fokus liegt auf dem Leistungstest und dem Gespräch mit dem Verkehrspsychologen.
Hier müssen Fragen dazu beantworten werden, warum Sie sich nicht an die Regeln im Straßenverkehr halten konnten oder wie es immer wieder zu den Verkehrsauffälligkeiten kommen konnte. Der Psychologe muss davon überzeugt werden, dass eine Verhaltensveränderung stattgefunden hat. Diese Verhaltensveränderungen und Maßnahmen werden in der MPU- Vorbereitung in unsrer Praxis mit Ihnen gemeinsam erarbeitet um eine positive MPU zu erlangen.